Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sind in aller Regel durch ihre Private Krankenversicherung bzw. durch die Beihilfestelle abgesichert. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Kasse bzgl. der Kostenübernahme in Verbindung, da sich die Versicherungsvereinbarung nach ihrem Vertrag richtet, Hiernach richtet sich z. Bsp. die Anzahl der Sitzungen und wie das Antragsverfahren durchgeführt wird.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen die Behandlung nicht über die Krankenkasse abrechnen wollen, steht es Ihnen frei, die Kosten für die Leistungen selbst zu übernehmen. Privatleistungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet.
Mit Gesetzlichen Krankenkassen können wir in der Regel nicht abrechnen. In einigen Fällen, etwa bei unzumutbar langen Wartezeiten bei Vertragspsychoptherapeuten, ist die Kostenübernahme für eine außervertragliche Therapie über das so genannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Wir informieren Sie darüber gern telefonisch, bevor Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse klären.
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